Hausboot "kleene Wasservilla"

Liegeplatz: Berlin Wassersportzentrum

  • 4
  • 15 PS
  • Führerscheinfrei
  • Hunde erlaubt
  • Versicherung inklusive
  • Endreinigung inklusive

Beschreibung

Unser neues Hausboot "kleene Wasservilla"

Dieses gemütliche Hausboot bietet Platz für 4 Personen. 

Die kleene Wasservilla eignet sich hervorragend für kleine Touren und Übernachtungen auf dem Wasser. 

Hast du schon einmal auf dem Wasser geschlafen? Es gibt fast nichts schöneres. Ruhe und Entspannung, ein sternenklarer Nachthimmel und dazu gemütlich auf der eigenen Terasse sitzen. So könnte jeder Abend sein.  

Bei uns beginnt der Spaß bereits bei der Buchung: Im Charterpreis ist bereits einiges inlusive. Für Endreinigung, Gas für Kochen, Heizen & Warmwasser sowie für deine Versicherung, gibt es keine extra Gebühren.

 

Ausstattung/Hinweise/Preise

Ausstattung

Allgemein

220V Steckdosen (nur bei Landanschluß)

USB Ladedose

Batterieladegerät & Landkabel

Badeleiter

Kraftstoff,- & Batterieanzeige

Steuerstand innen

Toilette (elektrisch)

Außendusche

Gasflasche 11Kg

Frischwassertank

Fäkalientank

Solarpaneele

 

Küche / Pantry

Reinigungsartikel

Geschirrsatz & Bestecksatz 4 Personen

Gläser

Gasherd

Kochutensilien

Wasserkocher

Töpfe/Pfannen

Kaffeezubereiter (FrenchPress)

Kühlschrank

Toaster

Spüle (mit Lappen/Seife/Geschirrtuch)

 

Terasse & Oberdeck

Loungemöbelgruppe auf der vorderen Terasse

Dachterasse zum Sonnen

 

Navigation

Heckkamera

Navigations,- & Ankerbeleuchtung

Ankerpfahl vorne & hinten

Anker mit Leine

Festmacherleinen

Rettungswesten

Verbandskasten & Feuerlöscher

Bootshaken & Paddel 

Rettungsring

Fender

Schleppleine 

 

Wohn-/Schlafbereich, WC

2 Einzelstockbetten

1 Doppelbett

Sitzbereich mit Tisch

Radio

TV mit DVBT

Panoramafenster mit Sonnenrollos/Fliegengitter

Standheizung

Radio mit Bluetooth/USB

Badezimmer mit Waschbecken/WC

Details

Typ                                               Ponton Hausboot

Motoren                                       1

Motorenbeschreibung                Suzuki 15PS

Antriebsart                                   Außenborder

Länge                                            8,20 m

Breite                                            3,00 m

Höhe                                              3,20 m

Stehhöhe                                       2,20 m

Kraftstofftank                                55l

Wassertank                                    120l

Schmutzwassertank                       450l

PS                                                    15

Baujahr                                            2022

Verbrauch                                        ca. 3.00l/Stunde

Fahrweise

Dieses Boot lässt sich leicht Manövrieren. An windigen Tagen ist allerdings ein wenig Fahrpraxis erforderlich. Wer schon ein paar mal mit einem Motorboot auf dem Wasser war kann dieses Boot aber gut steuern.  Es fährt je nach Wind, Welle und Personenanzahl maximal 8-12 km/h und damit auf manchen Gewässern zu schnell - siehe auch Bußgeldkatalog. Mit 15 PS kommt das Boot nicht ins Gleiten. Eher ist der Benzinverbrauch im Verhältnis zur Geschwindigkeit bei Vollgas deutlich höher. 

Mietpreis / Kaution / Versicherung

In unseren Preisen ist die Endreinigung & Versicherung bereits inbegriffen.

Die Mindestmietzeit beträgt 2 Tage / 1 Nacht

 

Hauptsaison (Mai bis September & Feiertage)

2 Tage                   260€ pro Tag

3 – 6 Tage            240€ pro Tag

ab 7 Tagen           220€ pro Tag

Zuzüglich Benzin nach Verbrauch. 

Nebensaison

2 Tage                  220€ pro Tag

3 – 6 Tage            200€ pro Tag

ab 7 Tagen          180€ pro Tag    

Zuzüglich Benzin nach Verbrauch. 

 

Du möchtest nur eine Übernachtung auf dem Wasser, zum Beispiel nach deinem Feierabend? Dann sprich uns an!

Eine Übernachtung, zum Beispiel von 18.00 Uhr bis 10.00 Uhr

ab 220€ zuzüglich Benzin.

Andere Zeiten sind nach Absprache möglich. 

 

Kaution / Versicherung

Die Kaskoversicherung ist im Charterpreis bereits inbegriffen. Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadensfall 500€.

Die Kaution in Höhe von 500€ muss in Bar vor Fahrtantritt hinterlegt werden.

Inklusive & Zubuchbar

Inklusive

Gasflasche für Herd, Heizung & Warmwasser

Endreinigung (bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50€ erhoben)

Versicherung (Selbstbeteiligung 500€ im Schadensfall)

Fäkalientankabsaugung

 

Zubuchbar

Lotusgrill inkl. Holzkohle & Brennpaste                             25€ für den gesamten Mietzeitraum   

SUP Board                                                                             30€ für den gesamten Mietzeitraum

Skippertraining vor Abfahrt                                                 50€ ca. 1 Stunde

große Kühlbox mit Eiswürfel                                               15€ für den gesamten Mietzeitraum

Haustier                                                                                 25€ / Reinigungsgebühr                            

Fahrgebiet

Um unseren bestmöglichen Service (auch im Schadensfall) bieten zu können, ist die Fahrt nur auf den Umliegenden Gewässern gestattet. 

In unserem Revier findest du eine Vielzahl von Seen und jede menge Wasserkilometer, die du Entdecken kannst. 

 

Umliegende Seen & Gewässer

Großer/kleiner Müggelsee

Dämmeritzsee

Werlsee

Peetzsee

Kalksee

Flakensee

Seddinsee

Krossinsee

Zeuthenersee

Krüpelsee

Rummelsburger Bucht

Du siehst, es gibt jede menge Gewässer zum Fahren und Übernachten. Eine weite Tour nach Potsdam/Werder/oder Mecklenburg ist gar nicht nötig.  

AGB´s kleene Wasservilla

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausboot „kleene Wasservilla“

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als

„Charterer“ bezeichnet, und dem Vermieter, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

 

1. Vertragsabschluss

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Vercharterer zustande.

Der Charterer stellt eine Buchungsanfrage per E-Mail. Mit Zusendung einer Buchungsbestätigung ist der Chartervertrag geschlossen.

Da der Vercharterer nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Charterer, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

 

2. Preise und Zahlungsfälligkeit

Der Charterer verpflichtet sich dazu, direkt, jedoch bis spätestens 5 Tage nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 50% des Mietpreises an den Vercharterer zu leisten.

Die Differenz zum vollen Mietpreis ist bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten.

Sollten zwischen Vertragsabschluss und Charterbeginn weniger als 2 Wochen liegen, hat der Charterer die volle Summe des Charterpreises noch am selben Tag des Vertragsabschlusses zu überweisen.

Kommt der Charterer seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Stornierung / Vertragsrücktritt

Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Folgende Stornierungskosten fallen an:

Bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn beträgt die Gebühr 50% des Charterpreises.

Bei Stornierungen, weniger als 2 Wochen vor Charterbeginn, werden 100% des Charterpreises fällig.

Kann das Hausboot für den stornierten Zeitraum weiterverchartert werden, behält sich der Vercharterer vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ zu einzubehalten und zu erheben. Die darüber hinaus geleistete Zahlung erhält der Charterer zurück.

 

4. Stornierung aufgrund der Wetterlage

Falls die Wetterlage wie Sturm, schwere Gewitter etc, es nicht zulässt, die Übergabe bzw. Abgabe an den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten zu vollziehen, obliegt es dem Vercharterer, die Zeitpunkte neu zu wählen und mit dem Charterer abzustimmen. Wenn die Wetterlage es nicht zulässt, die Vermietung mind. 80% der Zeit zu gewährleisten, kann der Vercharterer den Chartervertrag aufkündigen und der Charterer erhält seine geleisteten Zahlungen gegenüber dem Vercharterer erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Charterers bestehen nicht. Eine Stornierung aufgrund schlechten Wetters ist vom Charterer nicht möglich, es entstehen im Falle einer Stornierung, die Kosten von Punkt 3.

 

5. Unverfügbarkeit

Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Charterer hat darüber hinaus keine Ansprüche. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen, die sich aus Notfällen ergeben sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem (höhere Gewalt).

 

6. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes

Die Übernahme und Rückgabe erfolgt nach Absprache zwischen Vercharterer und Charterer. Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „9. Haftung“ beschrieben, zu berechnen. Die Rückgabe erfolgt in einem besenreinen Zustand. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 30,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

 

7. Bootsführer

Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, falls der Bootsführer seiner Ansicht nach die Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird der Charterpreis einbehalten.

 

8. Charterer

Der Charterer muss mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Übergabe an Personen unter 25 Jahren ist ausgeschlossen. Ebenfalls muss der Charterer während der Mietzeit an Bord anwesend sein und darf das Boot nicht an Dritte weitergeben.

 

9. Charterschein

Das Boot ist mit 15 PS Führerscheinfrei. Für Fahranfänger empfiehlt sich der Charterschein, welcher vor Anmietung mit dem Vercharterer gemacht wird. (ca. 1,5 Stunden Einweisung und Fahrtraining)

Der Vercharterer übergibt das Boot nur an Personen, die zum Führen des Bootes geeignet sind. Sollten sich Unsicherheiten herausstellen, kann der Vercharterer den Charterschein, gegen eine Gebühr von 50€, anordnen.

 

10. Benutzung des Hausbootes

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen.

Die maximale Personenanzahl ist auf 6 begrenzt. Partys und laute Musik auf dem Wasser oder am Liegeplatz sind untersagt. Den Vorschriften/ Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4) an Bord zu nehmen. Sollten dem Vercharterer grobe Verstöße mitgeteilt werden, ist dieser berechtigt die Mietzeit bei vollem Preis abzubrechen und dem Charterer die Weiterfahrt zu untersagen. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist nur im Notfall erlaubt und muss dem Vercharterer unverzüglich telefonisch gemeldet werden. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich, Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Floß oder an der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havarie Beteiligten festzustellen. Der Charterer fasst darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havarie Beteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden.

Das Untervermieten oder das Verleihen des Hausbootes ist untersagt.

11. Haftung

Im Charterpreis sind eine Kasko- sowie eine Haftpflichtversicherung (500€ Selbstbeteiligung) für das Hausboot enthalten. Es ist eine Kaution pro Charterer in Höhe von 500€, in Bar, zu hinterlegen. Schäden, die durch den Charterer verursacht werden, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Charterer getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Charterer und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Im Falle eines Schadens, der auf grob Fahrlässiges oder Fahrlässiges Verhalten des Charterers/Schiffsführers zurückzuführen ist, muss dieser in voller Höhe beglichen werden. Eine Haftung der Versicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Auftretende Mängel am Charterboot sind dem Vercharterer unverzüglich anzuzeigen. Der Charterer ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, muss der Vercharterer umgehend informiert werden. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

 

12. Chartergebiet

Das Chartergebiet umfasst alle umliegenden Seen (die Gewässer sind auf der Homepage definiert), Ausnahmen sind nur nach Absprache möglich und obliegen dem Vercharterer. Ein Service außerhalb des Fahrgebietes kann nicht gewährleistet werden. Fährt der Charterer trotz Verbot in andere Gewässer (Potsdam, Scharmützelsee, Mecklenburg u.ä.) haftet der Charterer für alle Rückführungen des Bootes im Schadensfall. Ein technischer Service und die Haftung ist, von Seiten des Vercharterers, in diesem Fall ausgeschlossen.

 

13. Übergabezeiten

Die Übergabezeiten werden dem Charterer im Angebot genannt und sind strikt einzuhalten. Eine Verlängerung ist nur nach Rücksprache möglich und kostet pro angefangene Stunde 30,-€.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.